Info des Jugendvorstandes zur Lockerung der Kontaktsperre / Plätze bleiben weiterhin gesperrt (07.05.2020)

Liebe Mitglieder und Anhänger des SV Holdorf, TV Dinklage & SV Handorf-Langenberg,

 

wir befinden uns aktuell in einer Situation, die es in der Form für viele so noch nicht gegeben hat.

 

Kontaktsperren, eingeschränkt sein in den alltäglichen Abläufen, Verzicht auf vielerlei Dinge – vor allem aber Verzicht auf unser aller liebste Freizeitbeschäftigung! Eine riesige Herausforderung für jedermann.

 

Der Ball ruht bereits seit mehreren Wochen und so ziemlich jeder Ballliebhaber sehnt sich nach Fußballspielen und dem dazugehörigen Drumherum.

 

Der NFV, sowie alle Verbände, sind aktuell mit Hochdruck dran, möglichst alle Szenarien durchzuspielen und zu erörtern, wie es im Falle von Lockerungen der Kontaktsperren bzgl. Sportveranstaltungen weitergehen kann. Es wird derzeit über die aktuelle Saison 2019 / 2020 beratschlagt, ob diese Saison fortgesetzt werden soll oder abgebrochen wird. Im Fall eines Abbruchs müsste dann sichergestellt werden, wie mit möglichen Auf- und / oder Abstiegen umgegangen wird.

 

In dieser Angelegenheit sind sämtliche Vereine des Kreises Vechta im stetigen Austausch mit dem NFV. Sobald hier Entscheidungen final getroffen werden, werden wir Euch selbstverständlich entsprechend informieren.

 

Bis dahin heißt es vorerst weiter abwarten!

 

 

Auszug aus den Ankündigungen des NFV:

 

 

Die niedersächsische Landesregierung hat als erstes Bundesland einen eigenen Fünf-Stufen-Plan in einen neuen Alltag mit Corona vorgelegt. Dieser Plan beinhaltet u.a., dass mit dem heutigen Tag (6. Mai) die „Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten mit dauerhafter Sicherstellung Abstandsregelung (2m) geöffnet“ werden können.

 

Welche ersten Empfehlungen sich hieraus aus unserer Sicht für den „Wiedereinstieg in den Fußball-Trainingsbetrieb“ ergeben, die in jedem Fall zu berücksichtigen sind, bitte ich der angefügten Übersichten (Hygienekonzept / Wiedereinstieg) zu entnehmen. Die dort aufgeführten Verhaltensregeln sind als erstes grobes Konzept zu verstehen.

 

Auf der für morgen anberaumten Corona-Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel können sich weitere Details für den Trainingsbetrieb im Amateurfußball ergeben. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird nach der morgigen Konferenz noch im Laufe dieser Woche ein Arbeitspapier zum „Wiedereinstieg in den Vereinsfußball“ herausgeben. Sobald dieses Arbeitspapier vorliegt, werden wir es umgehend an Sie weiterleiten.

 

 

Die Ankündigung zur Öffnung von Outdoor-Sportanlagen ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. Wie Eingehens angekündigt, müssen bestimmte Hygienekonzepte und Verhaltensregeln erstellt werden und es muss gewährleistet sein, dass diese Konzepte auch durchführbar sind.

 

Ein Verein muss eine (n) Corona-Beauftragte (n) benennen, die / der für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung Sorge trägt. Darüber hinaus müssen Vorkehrungen an den Sportanlagen getroffen werden, die es überhaupt ermöglichen, dass dort Aktivitäten stattfinden können / dürfen.

 

Es müssen auch bei sportlichen Einheiten die Mindestabstände von 2 Meter permanent eingehalten werden, die Umkleidekabinen dürfen nicht genutzt werden und vieles Weiteres…!

 

 

Auszug aus den Ankündigungen des NFV:

 

Folgende Kriterien sind von den Vereinen und Übungsleitern für eine verantwortungsvolle Ausübung eines Fußballtrainings zu beachten und im Rahmen der gesetzten Vorgaben sicherzustellen!

 1)     

 1) Die Vorgaben des Landes Niederachsen sind zu beachten

 2) Hygiene-/Distanzregeln (2m) einhalten und Körperkontakte vermeiden

 3) Fahrgemeinschaften sind vorübergehend nicht möglich

 4) Vereinsheime bleiben bis auf Weiteres geschlossen

 5) Umkleidekabinen, Duschen und Gemeinschaftsräume werden nicht benutzt

 6) Training nur in kleinen und kontaktfreien Gruppen (bis max. 5 Personen)

 7) Keine Wettkampfsimulationen und –spiele, kein Spielbetrieb

 8) Keine Gefährdung von Risikogruppen

 9) Keine Zuschauer beim Training

10) Kein Risiko - Gesundheit geht vor

 

 

Zu den Anmerkungen des NFV möchten wir noch ergänzend hinzufügen, dass die jeweiligen Gemeinden für die Freigabe der Sportanlagen verantwortlich sind.

 

Ohne Freigabe der Gemeinden ist eine Nutzung der Anlagen weiterhin untersagt. Hierzu stehen die Vereine im Kontakt zu den Gemeinden.

 

Der Wiedereinstieg ins Training ist somit mit einigen Unwägbarkeiten verbunden!

 

Bis dahin heißt es daher erst einmal weiter ausharren.

 

Sobald uns neue Erkenntnisse oder Beschlüsse vorliegen, werden wir entsprechend informieren.

 

Bleibt alle gesund!!!

 

 

Mit sportlichem Gruß

 

Der Jugendvorstand

JSG HoDiLa